Ausfälle und Schäden
Wasserrohrbruch in der Nacht? Heizungsausfall am Wochenende? Stromausfall am Feiertag?
Warten Sie nicht bis Ihre Wohnung unter Wasser steht, auf Gefriertemperatur abgekühlt ist oder Sie alle Kerzen zum Beleuchten Ihrer Wohnung aufgebraucht haben.
Diese Ausfälle, Schäden sowie Einbruch in allgemein zugänglichen Räumen mit grossem Schaden sind in erster Linie dem zuständigen Hauswart zu melden.
Die Kontaktdaten des zuständigen Hauswarts finden Sie im Aushang beim Eingangsbereich Ihres Gebäudes.