Notfälle
- Elementarschäden, z.B. Überschwemmung
- Einbruch im persönlichen Wohnbereich
- Fälle mit verletzten Personen
- Brand oder Explosion
- Gewaltverbrechen
Für alle diese Ereignisse sind Sie als Mieter dringend aufgefordert, sofort die dafür zuständige Organisation anzurufen und unverzüglich den zuständigen Hauswart zu benachrichtigen.
- Polizei 117
- Feuerwehr 118
- Sanität 144
Die Kontaktdaten des zuständigen Hauswarts finden Sie im Aushang beim Eingangsbereich Ihres Gebäudes.